Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Das EU-Fernpilotenzeugnis

Der Betrieb einer Drohne in der offenen Betriebskategorie ist, abhängig von der Unterkategorie (A1, A2, A3), an unterschiedliche Voraussetzungen hinsichtlich der Qualifikation des Piloten gebunden. Informationen dazu, wie die Einteilung in die Unterkategorien der Offenen Kategorien erfolgt, werden ebenfalls bereitgestellt.

Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Absolvierung des EU-Kompetenznachweis 
  2. Abschluss eines praktischen Selbststudiums 
  3. Bestehen einer Theorieprüfung
  4. Erklärung zur Durchführung der praktischen Ausbildung und Prüfung von Fernpiloten über den Online-Antrag des Luftfahrt-Bundesamts

Das Ablegen der Theorieprüfung bzw. die Erlangung eines Fernpilotenzeugnis ist nur bei vom Luftfahrt-Bundesamt dafür benannten Prüfstellen für Fernpiloten (PStF) möglich. Weitere Informationen zu Qualifikationen für Fernpiloten werden durch das Luftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.

 Liste der Prüfstellen


Muster Fernpilotenzeugnis mit Logos von EASA, LBA, Deutschland im EU Kreis, A1/A3 und QR-Code. Text:"Fernpilotenzeugnis" ausgestellt auf Maximillian Mustermann.