Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Einflug Flugbeschränkungsgebiete ED-R

Neben den Kontrollzonen als geografisches Gebiet gemäß § 21h Absatz 3 Nr. 9 LuftVO existieren weitere Gebiete mit Flugbeschränkungen im deutschen Luftraum - sogenannte ED-R (Europa Deutschland Restricted Area). Diese werden im Map Tool der dipul ebenfalls dargestellt, da diese beim Drohnenflug zwingend zu berücksichtigen sind und nur mit erteilter Durchfluggenehmigung passiert werden dürfen. Diese Genehmigung muss beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) eingeholt werden.

Die sogenannten ED-Rs werden durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gem. § 17 Absatz 1 LuftVO festgelegt. Zum einen dienen sie zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zum anderen bezeichnen sie Gebiete, die eine Gefahr für die Luftfahrt darstellen. Beispiele hierfür sind militärische Übungsplätze, Regierungsgebäude oder kerntechnische Anlagen. Der Durchflug eines solchen ED-Rs bedarf einer Durchfluggenehmigung durch das BAF. Ein Einflug ohne Genehmigung stellt eine Straftat nach § 62 LuftVG dar.

Antragsverfahren

Aktuell haben Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Durchfluggenehmigung auf der Webseite des BAF herunterzuladen, auszufüllen und unterschrieben per Mail (ed-r@baf.bund.de) oder per Post an das BAF zu senden. Für die Antragsbearbeitung durch das BAF sollten mindestens vier Wochen eingeplant werden. 


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