Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Definition zur Drohne

Drohnen sind der neue Verkehrsträger der Zukunft und kommen auch in Deutschland immer häufiger zum Einsatz.

Das Bild besteht aus 4 Einzelbildern. Oben links hält eine Person in einer Hand eine Drohne und in der anderen eine Ferbdienung. Oben rechts fliegt eine Drohne über einem landwirtschaftlichem Feld unf sprüht eine Flüssigkeit. Unten links fliegt eine Drohne, die mit einer Kamera bestückt ist, in der Luft über einem Wald. Unten rechts hält eine Person eine Fernbedienung in der Hand, auf der ein Tablet-Display angebracht ist. Das Tablet-Display zeigt ein Kamerabild.

Der Begriff „Drohne“ wurde ursprünglich für militärisch genutzte UAS  verwendet und bezeichnet genaugenommen nur den fliegenden Teil des „Systems“.

Die privat oder wirtschaftlich genutzte Drohne wird üblicherweise mit einer Fernbedienung oder einem anderen mobilen Gerät gesteuert. Sie besitzt häufig eine Kamera für Stand- und Bewegtbilder.  Auch die Kombination mit einem Smartphone ist mitunter möglich.

Drohnen werden in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt, wie z. B. in der Wirtschaft und oder in der Freizeit. Die Einsatzszenarien werden immer vielfältiger. Durch die rasche Entwicklung der Technik ergeben sich stets neue Möglichkeiten, bestimmte Arbeiten mit Drohnen zu vereinfachen oder zu optimieren. 

Weitere Informationen zu Einsatzgebieten von Drohnen werden auf der Seite Anwendungsbeispiele bereitgestellt.

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