Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Polizeilicher Einsatz in Halle (Saale)

Am 03. Oktober von 14:00 Uhr (MESZ) bis 23:00 Uhr (MESZ) Uhr ist der Drohnenbetrieb in Halle eingeschränkt. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 21h Absatz 3 Nummer 11 Luftverkehrs-Ordnung.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 926 m (0,5 NM) begrenzt mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 51.48250N 11.97028E und erstreckt sich vom Boden bis 305 m über dem Boden (1000 ft AGL).

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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