Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Information zur Anwendung und Auslegung des Behördenbegriffs

Mitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Anwendung und Auslegung des Behördenbegriffs und zur geplanten Änderung des § 21k Luftverkehrs-Ordnung

Bitte beachten Sie die Mitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Anwendung und Auslegung des Behördenbegriffs und zur geplanten Änderung des § 21k Luftverkehrs-Ordnung.


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